Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Einkaufsbedingungen der items GmbH & Co. KG, items project GmbH und items management GmbH

A) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
1.1. Die items GmbH & Co. KG, Hafenweg 7, 48155 Münster, die items project GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin sowie die items management GmbH, Hafenweg 7, 48155 Münster (nachfolgend alle zusammen einheitlich “items” genannt), werden mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend “Kunde”) ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen Rechtsgeschäfte abschließen. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind solche i.S.v. § 14 BGB. Die vorgenannten Bedingungen gelten sowohl für Rechtsverhältnisse zwischen der items GmbH & Co. KG, Hafenweg 7, 48155 Münster, und dem Kunden, als auch zwischen der items project GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, und dem Kunden sowie der items management GmbH, Hafenweg 7, 48155 Münster und dem Kunden (lediglich aus Gründen der einfacheren Darstellung wird „items“ nachfolgend im Singular verwendet).

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen oder Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Sie werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Bezugnahme von items auf ein Schreiben, welches Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, stellt keine ausdrückliche Zustimmung dar.

1.3. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Bedingungen gesondert hingewiesen.

1.4. Für Rechtsgeschäfte, die den Verkauf einer Ware / die Erbringung einer Dienstleistung / die Erbringung einer Werkleistung durch items zum Gegenstand haben, gelten ergänzend die unter B) dargestellten Verkaufsbedingungen. Für Rechtsgeschäfte, die den Erwerb einer Ware / den sonstigen Bezug einer Ware / den Bezug einer Dienst- oder Werkleistung durch items zum Gegenstand haben, gelten ergänzend die unter C) dargestellten Einkaufsbedingungen. Sofern die Verkaufsbedingungen oder Einkaufsbedingungen den AGB widersprechen, gelten vorrangig die Verkaufsbedingungen oder Einkaufsbedingungen, und jeweils nur ergänzend auch die AGB.

2. Vertragsschluss/-änderungen
2.1. Angebote von items sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, items erklärt in dem jeweiligen Angebot, dass das Angebot verbindlich ist.

2.2. Ein Vertrag zwischen items und dem Kunden kommt nur durch ein nicht freibleibendes Angebot der items (Angebot) oder des Kunden und die Annahme des Kunden oder der items innerhalb der im Angebot genannten Bindefrist zustande. Enthält das Angebot keine Bindefrist, kann das Angebot solange angenommen werden, wie unter regelmäßigen Umständen mit einer Annahme gerechnet werden kann.

2.3. Alle Verträge, Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Textform kann bei einem konkreten Rechtsgeschäft im Einzelfall vereinbart werden. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

3. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
3.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.2 Der Kunde kann die ihm zustehenden Forderungen, vorbehaltlich der Regelung des § 354a HGB, nur mit vorheriger Zustimmung von items abtreten.

4. Mitarbeiter der items
Mitarbeiter der items, welche bei der Durchführung des Vertrags eingesetzt werden, werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde ist diesen Mitarbeitern gegenüber nicht weisungsbefugt. items entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden und behält sich den Austausch der eingesetzten Mitarbeiter ausdrücklich vor.

5. Unteraufträge
items ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten Unteraufträge an Dritte zu vergeben.

6. Mitwirkungspflichten
6.1. Der Kunde wird items bei der Erfüllung ihrer Vertragspflichten angemessen unterstützen. Hierfür wirkt der Kunde im erforderlichen Umfang unentgeltlich an der Auftragserfüllung mit, indem er unter anderem Mitarbeiter, Arbeitsräume, Telekommunikationseinrichtungen, etc. bereitstellt, soweit dies für die Leistungserbringung der items erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.

6.2. Der Kunde ist für eine dem Stand der Technik entsprechende Anwendung der IT-Systeme verantwortlich. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kunde zur regelmäßigen Sicherung von Programmen und Daten verpflichtet.

6.3. Nachteile und Mehrkosten, die aus einer schuldhaften Verletzung der in dieser Ziff. genannten und/oder den Vertragsdokumenten genannten Mitwirkungspflichten des Kunden resultieren, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Nachteile und Mehrkosten im Verhältnis zur items nach den gesetzlichen Regelungen zu tragen. items haftet insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung verlorener oder beschädigter Daten, sofern der Verlust oder die Beschädigung auf einer Verletzung der in Ziff. 6.2 genannten Mitwirkungspflicht des Kunden beruht.

7. Haftung
7.1. items haftet dem Kunden stets uneingeschränkt.

a) für die dem Kunden durch items sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

b) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder bei Arglist und

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die items, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

7.2. Im Übrigen haftet items bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zur Höhe des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

7.3. Bei leicht fahrlässigem Verlust von Daten haftet items nur, wenn der Kunde vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Sicherung durchgeführt hat. In diesem Fall haftet items der Höhe nach nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.

7.4. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von items ausgeschlossen, sofern die Parteien bei Vertragsabschluss keine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.

8. Vertragsbeendigung
8.1. Handelt es sich bei dem jeweiligen Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis, wird der jeweilige Vertrag – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – für unbestimmte Zeit abgeschlossen. In diesem Fall kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien durch Erklärung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und besteht beispielsweise dann, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt oder eingestellt wird.

8.2. Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Erfolgt eine Kündigung gegenüber items per E-Mail, ist die Kündigungserklärung an vertriebsinnendienst@itemsnet.de zu richten.

9. Höhere Gewalt
Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden.

10. Datenschutz
10.1. items und der Kunde beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Beide verpflichten die auf seiner Seite tätigen Personen schriftlich zur Beachtung des Datenschutzes und weist dies dem Vertragspartner auf Anforderung nach.

10.2. items ist unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften berechtigt, personenbezogene Daten an Unterauftragnehmer weiterzugeben, sofern eine solche Weitergabe zur Erbringung der jeweils beauftragten vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich ist.

10.3. Im Übrigen wird auf die jeweilige Datenschutzerklärung der items verwiesen.

11. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
11.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Vertragserfüllung erlangten Informationen, insbesondere sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete Informationen, Stillschweigen zu wahren und diese Informationen nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Dies gilt auch für solche Informationen, die nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, die aber aus Sicht eines objektiven Dritten als vertraulich erkennbar sind.

11.2. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

11.3. Die Vertragspartner sind verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen der anderen Partei so sorgfältig zu verwahren, wie sie auch ihre eigenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen verwahren.

11.4. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

a) die dem Vertragspartner bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

12. Mindestlohn
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Vorschriften des Mindestlohngesetzes einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung, den Mindestlohn stetig und fristgerecht zu zahlen. Auf Anforderung von items legt der Kunde entsprechende Nachweise vor.

12.2 Sofern der Kunde gegen das Mindestlohngesetz verstößt, stellt dies für items einen wichtigen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses dar.

12.3 Für den Fall, dass der Kunde bei der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung weitere Subunternehmer einsetzt, trägt er dafür Sorge, dass auch diese Subunternehmer die Vorschriften des Mindestlohngesetzes einhalten. Der Kunde hat sich von jedem Subunternehmer regelmäßig die entsprechenden Nachweise vorlegen zu lassen. Im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Subunternehmer ist eine Regelung zu vereinbaren, wonach dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht, sofern der Subunternehmer gegen die Verpflichtungen des Mindestlohngesetzes verstößt.

12.4 Im Falle der Inanspruchnahme des Kunden aufgrund eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, der auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden oder eines vom Kunden eingesetzten Subunternehmers beruht, verpflichtet sich der Kunde, sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, insbesondere auch sämtliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, zu tragen.

13. Selbstauskunft
13.1. Auf Verlangen der items hat der Kunde zu Beginn der Vertragsbeziehung, eine aktuelle Bonitätsauskunft vorzulegen.

13.2 Ergänzend kann items die Vorlage testierter Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre vor Vertragsabschluss verlangen, soweit diese bereits vorliegen.

13.3 Auf Wunsch legt der Kunde items einen aktuellen Handelsregisterauszug vor. Der Registerauszug darf nicht älter als drei Monate sein. Zwischenzeitlich eigetretene Veränderungen, die entsprechend der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig sind, sind unverzüglich gegenüber items anzuzeigen. Vorstehendes gilt entsprechend für die persönlich haftende Gesellschafterin des Kunden, soweit es sich hierbei um die einzige persönlich haftende Gesellschafterin handelt.

13.4 Ist der Kunde nicht eintragungspflichtig, so ist zumindest die bestätigte Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein) vorzulegen.

13.5. items ist berechtigt, von allen vorgenannten Dokumenten auf eigene Kosten Kopien anzufertigen und zu verwahren.

14. Sonstiges
14.1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse wird deutsches Recht vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der items. items ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen. Für sämtliche Verpflichtungen aus den geschlossenen Verträgen ist der Sitz von items der Erfüllungsort.

14.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

B) VERKAUFSBEDINGUNGEN

Für Rechtsgeschäfte, die den Verkauf einer Ware / die Erbringung einer Dienstleistung / die Erbringung einer Werkleistung durch items zum Gegenstand haben, gelten ergänzend die hier unter B) dargestellten Verkaufsbedingungen.

1. Funktions- und Leistungsangaben
1.1. Die geschuldete Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung der items ergibt sich ausschließlich aus den dem Kunden zur Verfügung gestellten Vertragsdokumenten, insbesondere den etwaigen Funktions- und Leistungsbeschreibungen. Diese und sonstige Angaben stellen nur Garantien dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

1.2. items berät den Kunden nach bestem Wissen aufgrund ihrer Erfahrungen. Angaben und Auskünfte über die Eignung und Anwendung der Leistungen oder Waren befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen.

2. Vergütungen, Zahlungsbedingungen
2.1. Alle im Vertrag und in Preislisten genannten Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Steuern und Abgaben (insbes. USt.).

2.2. Für Arbeiten außerhalb der regulären Geschäftszeiten (werktags 08:00 – 18:00 Uhr) ist items berechtigt, die nachfolgenden Zuschläge – ergänzend zum vertraglich vereinbarten Preis – zu verlangen. Als Werktage gelten Tage von Montag bis Freitag.

a) werktags 06:00 – 08:00 Uhr: 50% Zuschlag

b) werktags 18:00 – 22:00 Uhr: 50% Zuschlag

c) werktags 22:00 – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag

d) Samstag 06:00 – 22:00 Uhr: 50% Zuschlag

e) Samstag 22:00 – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag

f) Sonntag/bundeseinheitliche Feiertage sowie solche in NRW und Berlin: 100% Zuschlag

2.3. items ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Sofern nicht gesondert vereinbart, sind die Zahlungen ohne Abzug zu erbringen.

2.4. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Danach gerät der Kunde automatisch in Verzug. Beratungsleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Rechnungen ausschließlich elektronisch übermittelt werden.

2.5. Einwendungen gegen die jeweilige Rechnung sind innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich gegenüber items geltend zu machen. Danach sind Einwendungen des Kunden gegen die in Rechnung gestellte Forderung ausgeschlossen.

2.6. Vorbehaltlich anders lautender vertraglicher Vereinbarungen ist der Kunde, wenn er aufgrund des Vertrages zur Zahlung einer sog. Pflegegebühr und / oder Miete verpflichtet ist, bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung verpflichtet. Jährlich in Rechnung gestellte Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum im Voraus zu zahlen. Danach befindet sich der Kunde in Verzug.

2.7. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist items berechtigt, den sofortigen Ausgleich sämtlicher noch ausstehender Rechnungen sowie für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen und/oder Sicherheiten zu verlangen.

3. Abnahme
3.1. Sofern items sich zu einer werkvertraglichen Leistung verpflichtet hat, wird items den Kunden über die Fertigstellung des Werkes informieren (Abnahmebereitschaft).

3.2. Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb einer angemessenen Zeit nach Meldung der Abnahmebereitschaft die Abnahme vorzunehmen.

3.3. items ist berechtigt, 14 Tage nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft, unabhängig von der tatsächlichen Abnahme des Kunden, die insoweit vereinbarte Vergütung zu verlangen.

4. Störungen bei der Leistungserbringung
4.1. Wenn eine Ursache, die keiner der beiden Vertragspartner zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung), die Termineinhaltung unmöglich macht, verschieben sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Störung, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich auftretenden Störung und die Dauer der Störung unverzüglich zu unterrichten.

4.2. Erhöht sich der Aufwand bei items aufgrund einer Störung, kann items auch eine Vergütung für den entstehenden Mehraufwand verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten. Der Mehraufwand ist dann entsprechend der vertraglichen Vergütungsvereinbarungen zu berechnen.

4.3. Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung der items vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder ein solches Recht behauptet, wird der Kunde auf Verlangen innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.

4.4. Bei einer Verzögerung der Leistung, soweit diese keinen Sachmangel darstellt, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von items zu vertreten ist.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. items behält sich das Eigentum an sämtlichen von items zu übereignenden Gegenständen (einschließlich einzuräumender Rechte) bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung aus dem jeweiligen Vertrag vor.

5.2. items ist berechtigt, dem Kunden für die Dauer eines Zahlungsverzugs die Nutzung einer Leistung von items zu untersagen. Dieses Recht kann items nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für sechs Monate, und nur dann, wenn die verzugsbegründende Nichtleistung nicht unverhältnismäßig gering ist. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

5.3. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

6. Liefertermine
6.1. Prognostizierte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich ein fester Liefertermin zugesagt oder vereinbart ist. Die Vereinbarung eines verbindlichen Leistungstermins steht stets unter dem Vorbehalt, dass items die Leistungen ihrer jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

6.2 Nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins um 4 Wochen kann der Kunde items auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

7. Pflege von Software
7.1. Die Pflege von Software muss zusätzlich beauftragt werden und wird in diesem Fall von items gegen Zahlung einer monatlichen sog. Pflegegebühr durchgeführt. Die im jeweiligen Vertragsverhältnis zu erbringenden Pflegeleistungen ergeben sich aus den jeweiligen vertraglichen Regelungen. Sie können unter anderem Updates, Upgrades, Fehlerbehebung oder eine Service-Hotline umfassen.

7.2. Im Rahmen der Pflegeleistungen hat items das Recht, den Leistungsumfang der Programme zu erweitern bzw. zu ändern, falls dies zur besseren Handhabung im Rahmen der allgemeinüblichen Nutzung dienlich ist. Diese sogenannten Upgrades sind entgeltpflichtig (zusätzlich zur Pflegegebühr) und vom Kunden entsprechend der vertraglichen Vergütungsvereinbarungen zu vergüten. Sofern der Kunde keine Upgrades wünscht, hat er dies items bei Vertragsschluss mitzuteilen.

7.3. Die Pflegeleistungen werden nur in Bezug auf den zuletzt und den unmittelbar zuvor von items ausgelieferten Softwarestand erbracht.

7.4. Sofern der Kunde Fremdsoftware (d.h. nicht von items entwickelte Software) von items erwirbt, für welche der Fremdsoftware-Anbieter die Pflege übernimmt, erkennt der Kunde die Pflegebedingungen an, welche zwischen items und dem Fremdsoftware-Anbieter vereinbart worden sind. Diese gelten vorrangig. Dem Kunden werden die Pflegebedingungen bei Vertragsschluss zugänglich gemacht.

8. Urheber- und Nutzungsrechte
8.1. items gewährt dem Kunden für den vereinbarten Nutzungszeitraum ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software entsprechend den vertraglichen Vorgaben im Land des Lieferortes für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

8.2. Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen verbleiben bei items oder, sofern es sich um Schutzrechte Dritter handelt, beim Dritten als Rechteinhaber. Der Kunde ist nicht berechtigt, Hinweise und Vermerke auf Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstige Schutzrechte zu entfernen oder die entsprechenden Hinweise und Vermerke zu verändern.

8.3. items stehen sämtliche Rechte an Weiterentwicklungen der vertragsgegenständlichen Leistungen zu, die während der Vertragslaufzeit gemacht werden, es sei denn, dem Kunden wurden ausdrücklich Rechte eingeräumt. Dies umfasst auch Weiterentwicklungen, die nach Vorgaben oder unter Mitarbeit von Kunden entstanden sind, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

8.4. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist, hat der Kunde keinerlei Ansprüche und Rechte hinsichtlich des Quellcodes der Software.

8.5. Unbeschadet seiner Rechte aus § 69e UrhG ist der Kunde nicht berechtigt, das Softwareprodukt oder die Fremdsoftware zu ändern, zu dekompilieren, zu übersetzen, Teile zu entfernen oder irgendwelche Verfahren anzuwenden, um den Quellcode zu ermitteln oder sonstige Informationen über Konzept oder Erstellung des Softwareprodukts oder der Fremdsoftware zu erlangen. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen des Softwareprodukts gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die störungsfreie Produktnutzung zu erreichen.

8.6. Soweit dem Kunden Fremdsoftware überlassen wird, gelten vorrangig die zwischen items und dem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen. Dem Kunden werden die Nutzungsbedingungen bei Vertragsschluss zugänglich gemacht.

9. Sachmängel
9.1. Der Kunde hat die Ordnungsmäßigkeit der vertragsgegenständlichen Leistung unverzüglich nach Übergabe / Zurverfügungstellung zu prüfen und jegliche Beanstandungen, insbesondere Sachmängel, innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung schriftlich anzuzeigen. Die Meldung muss Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form darstellen und alle für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen enthalten. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Kann die Mangelhaftigkeit nur mit unzumutbaren Untersuchungen festgestellt werden, ist die Mangelhaftigkeit unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls erst nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Bei Missachtung dieser Regelungen gilt die vertragsgegenständliche Leistung als genehmigt.

9.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634a Abs. 1 Ziff. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgeschrieben ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie in den Fällen, in denen weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung greifen (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 BGB, §§ 444, 445b BGB). Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gem. Ziff. 7. der vorstehenden AGB verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.3. Die Bearbeitung der Sachmangelanzeige des Kunden durch items führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen eines Hemmungstatbestands vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung aufgrund eines Anerkenntnisses gem. § 212 Abs. 1 Ziff. 1 BGB tritt durch die bloße Zusage, einen vom Kunden behaupteten Sachmangel zu überprüfen, nicht ein.

9.4. items kann eine Vergütung ihres Aufwands für Nacherfüllungshandlungen verlangen, soweit
a) items auf Grund einer Meldung des Kunden tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden, weil er mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen konnte, dass kein Mangel vorlag, oder
b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar ist, oder
c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

9.5. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde den entsprechenden Mangel bei Abschluss des Vertrags kannte. Ist dem Kunden ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so haftet items nur, sofern items die Mangelfreiheit zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen haben sollte.

9.6. Zusätzlich gelten für Mängel an Software die folgenden Regelungen:
a) items übernimmt keine Gewähr dafür, dass Standard-Software den Kundenanforderungen genügt oder dass Standardsoftware mit anderer Software des Kunden fehlerfrei zusammenarbeitet, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
b) Die Nacherfüllung kann auch darin bestehen, dass items dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Softwaremangels zu vermeiden.

9.7. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz gilt ergänzend Ziff. 7 der vorstehenden AGB.

10. Rechte Dritter
10.1. Die Software ist von items frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, zu liefern bzw. zu überlassen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche Eigentumsvorbehalte.

10.2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von items seine Rechte verletzt, wird der Kunde items unverzüglich von der Geltendmachung solcher Rechte Dritter schriftlich unterrichten und items sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. items und gegebenenfalls deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter ohne ausdrückliche Zustimmung von items anzuerkennen.

10.3. Werden durch eine Leistung von items Rechte Dritter verletzt, wird items nach eigener Wahl auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Software in der Weise verändern oder ersetzen, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird, oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn items keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

10.4. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass
a) die vertragsgegenständlichen Leistungen im Widerspruch zu den vertraglichen Bestimmungen oder etwaigen Dokumentationen genutzt werden oder
b) die vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden oder Dritte modifiziert wurden und diese Modifikation für die Schutzrechtsverletzung ursächlich ist.

10.5. Auf die Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln finden die Regelungen der Ziff. 9 entsprechende Anwendung. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz gilt ergänzend Ziff. 7 der AGB.

C) EINKAUFSBEDINGUNGEN

Für Rechtsgeschäfte, die den Erwerb einer Ware / den sonstigen Bezug einer Ware / den Bezug einer Dienst- oder Werkleistung durch items zum Gegenstand haben, gelten ergänzend die nachfolgenden Einkaufsbedingungen.

1. Vertragsgegenstand
1.1 Die von dem Kunden zu erbringende Leistung bestimmt sich nach dem Inhalt des Angebots und der korrespondierenden Annahme.

1.2 Hat sich der Kunde verpflichtet, eine Leistung mehrfach zu erbringen (bspw. im Rahmen eines Dauerliefervertrags) und will der Kunde von dem vereinbarten Material oder der konstruktiven Ausführung abweichen, so ist die vorherige Zustimmung von items einzuholen.

1.3 Sämtliche zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Dokumente sind vom Kunden in deutscher Sprache einzureichen.

1.4 Der Kunde ist nur nach vorheriger Zustimmung von items berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung (ganz oder teilweise) durch einen Erfüllungsgehilfen zu erbringen.

2. Preis und Kosten
2.1 Eine nachträgliche Anpassung vereinbarter Preise ist ausgeschlossen.

2.2. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung trägt der Kunde sämtliche Kosten der Verpackung und der Lieferung (bspw. Spedition, Versand, Versicherung).

3. Lieferzeit
3.1 Vereinbarte Liefer-/Leistungstermine sind bindend. Etwaige Verzögerungen sind items unverzüglich mitzuteilen. Auch im Falle einer unverzüglichen Mitteilung stehen items die sich hieraus ergebenden gesetzlichen Ansprüche zu.

3.2 Ist für die Leistung des Kunden eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, kommt er mit Ablauf des jeweiligen Tages automatisch in Verzug.

4. Lieferung, Abnahme, Gefahrübergang
4.1 Der Kunde ist vorbehaltlich einer Zustimmung von items nicht zu Teillieferungen berechtigt.

4.2 Für jede Lieferung/Leistung des Kunden hat die Übergabe an der im Vertrag angegebenen Lieferanschrift gegen Empfangsbestätigung zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Jeder Lieferung sind die üblichen Begleitpapiere (z.B. Frachtbrief, Lieferschein) beizufügen, auf welchen die Bestellnummer, der Name / Firma des Kunden, die Firma von items und ggf. der vom Kunden abweichende Absender anzugeben sind.

4.3 Eine nicht vertragsgemäße Leistung hat der Kunde auf seine Kosten unverzüglich abzuholen. items ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung, die Leistung auf Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden.

4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf items über, wenn die Ware an der im Vertrag angegebenen Lieferanschrift an items übergeben worden ist. Im Falle der Ziff. 4.3 findet der Gefahrübergang auf items nicht vor der Übergabe der neu gelieferten Ware gegen Empfangsbestätigung statt. Sofern eine Abnahme vereinbart ist, geht die Gefahr erst mit erfolgter Abnahme und Übergabe der Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort auf items über.

5. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung
5.1 Rechnungen sind unter Angabe der SAP-Bestellnummer, des Bestellers und des Bestelldatums ausschließlich per E-Mail an die Adresse e-invoicing@itemsnet.de zu senden.

5.2 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung erfolgt die Zahlung per Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach vertragsmäßiger Lieferung / Leistung und Rechnungseingang. Besteht eine Skontovereinbarung wird diese entsprechend angewendet. Das Gleiche gilt im Falle einer Abnahme, sofern eine solche zu erfolgen hat. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank / Kreditinstitut durch items maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Gutschrift bei dem Kunden.

5.3 Bei Zahlungsverzug schuldet items Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.

6. Gewährleistung, Haftung
6.1 items stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

6.2 Mit dem Zugang einer Mängelanzeige (mindestens in Textform) bei dem Kunden wird die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt. Nimmt der Kunde eine Maßnahme zur Nacherfüllung vor, beträgt die Verjährungsfrist mindestens weitere 12 Monate ab der erfolgreichen Nacherfüllung. Die Verjährungsfrist dauert jedoch mindestens bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nach Ziff. 7.1.

6.3 Der Kunde ist für alle von Dritten geltend gemachten Ansprüche verantwortlich, die auf eine von ihm erbrachte Leistung zurückzuführen sind. Er ist verpflichtet, items insoweit von allen Ansprüchen freizustellen. Ferner trägt der Kunde sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung / Abwehr dieser Ansprüche entstehen (insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten). Ist items verpflichtet, wegen einer Leistung des Kunden eine Rückrufaktion durchzuführen, trägt der Kunde auch sämtliche mit der Rückrufaktion verbundenen Kosten (insbesondere Kosten der Durchführung der Rückrufaktion, Rechtsstreitskosten, Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber items).

7. Schutzrechte

Die Leistungen werden vom Kunden frei von Rechten Dritter (wie bspw. Urheber-, Eigentums- und gewerblichen Schutzrechten) erbracht. Für den Fall, dass Schutzrechte Dritter bestehen oder auch nur behauptet werden, gelten die Regelungen der Ziff. 7.3 entsprechend.